auf dem Lötschberg-Autozug fuhr und dass diese Person beim Abfahren vom Autozug die Kupplung des Lieferwagens derart ruckartig löste, dass der Lieferwagen eine unkontrollierte Bewegung nach vorne machte und in der Folge auf der Laderampe aufgebockt wurde. Ebenfalls ist unbestritten, dass die fahrzeuglenkende Person nicht F.________ war, sie sich gegenüber der Polizei jedoch als diesen ausgab (vgl. pag. 226). Demgegenüber ist bestritten, dass es der Beschuldigte war, der im betreffenden Zeitpunkt den Lieferwagen lenkte und sich gegenüber der Polizei als F.________ ausgab.