7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Wie bereits von der Vorinstanz zutreffend festgestellt (pag. 170; S. 7 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung), ist unbestritten, dass eine Person zusammen mit G.________ am 31. Oktober 2021 um ca. 11:20 Uhr im Lieferwagen mit der Kontrollschildnummer ________ auf dem Lötschberg-Autozug fuhr und dass diese Person beim Abfahren vom Autozug die Kupplung des Lieferwagens derart ruckartig löste, dass der Lieferwagen eine unkontrollierte Bewegung nach vorne machte und in der Folge auf der Laderampe aufgebockt wurde.