Schliesslich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe F.________ anlässlich der auf den Unfall folgenden polizeilichen Befragung wider besseren Wissens beschuldigt, die hiervor geschilderte Verkehrswiderhandlung begangen zu haben, in der Absicht, von sich abzulenken und eine Strafverfolgung gegen F.________ herbeizuführen (pag. 71).