2 Beschuldigten eine Kopie des eingeholten Strafregisterauszugs zugestellt und Gelegenheit geboten, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine abschliessende Stellungnahme einzureichen (pag. 245 f.). Zudem wurden die Akten BJS 22 22693 ediert (vgl. pag. 247 und pag. 249) und dem Beschuldigten in Kopie zugestellt (pag. 252 f.). Der Beschuldigte verzichtete mit Eingabe vom 5. Februar 2024 auf eine abschliessende Stellungnahme (pag. 254).