2. Berufung und oberinstanzliche Beweisergänzungen Gegen dieses Urteil meldete die Verteidigung des Beschuldigten am 10. März 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 151). Mit Verfügung vom 17. Mai 2023 stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung, datierend ebenfalls vom 17. Mai 2023, zu (pag. 185 f. und pag. 164 ff.). Am 12. Juni 2023 reichte die Verteidigung form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein. Gleichzeitig beantragte sie die Durchführung des schriftlichen Verfahrens (pag. 194 ff.).