Den Vollzug der Strafe schob sie unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren auf. Weiter verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 20 Tage, zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage, sowie zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'956.00 (pag. 145 ff.).