Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 420.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 7. April 2022. Den Vollzug der Strafe schob sie unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren auf.