(nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der falschen Anschuldigung, des Führens eines Motorfahrzeugs trotz verweigerten, entzogenen oder aberkannten Lernfahr- oder Führerausweises sowie der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 31. Oktober 2021 in Kandersteg. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Geldstrafe von 14 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 420.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Berner Jura-Seeland, vom 7. April 2022.