16 22. Entschädigung Zufolge Verurteilung hat die Beschuldigte keinen Anspruch auf Entschädigung ihrer Aufwendungen vor erster und oberer Instanz (Art. 429 Abs. 1 Bst. a StPO e contrario). VI. Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 17 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A.________ wird schuldig erklärt der versuchten Begünstigung, begangen am 20. Januar 2020 an der F.________(Strasse) in D.________ (Ort)