Ein bedingter Vollzug der Geldstrafe von 25 Tagessätzen scheint ausreichend, um sie vor weiteren Delikten abzuhalten. Die Probezeit ist auf das Minimum von zwei Jahren festzusetzen. Um der Beschuldigten die Tragweite ihres Verhaltens deutlich vor Augen zu führen, rechtfertigt es sich, die schuldangemessene Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 140.00 im Umfang von einem Fünftel, ausmachend CHF 560.00 (4 Tagessätze zu je CHF 140.00), als Verbindungsbusse auszusprechen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung ist auf 4 Tage festzusetzen.