14 zur Verfügung steht resp. zur Verfügung stehen könnte (Urteil des Bundesgerichts 6B_900/2020 vom 01.10.2020 E. 2.2; MATHYS, a.a.O, N. 439). 19.2 Subsumtion Die Beschuldigte erzielt gemäss Steuererklärung 2020 ein monatliches Nettoeinkommen von rund CHF 5’705.00 (pag. 123). Angesichts ihrer durchschnittlichen Lebenshaltungskosten rechtfertigt sich ein mittlerer Pauschalabzug von 25 %. Es resultiert ein Tagessatz von abgerundet CHF 140.00.