16. Strafminderung zufolge Versuchs Die Beschuldigte tat alles dafür, damit das Delikt zur Vollendung gelangt. Es liegt ein vollendeter Versuch vor. Dass der Taterfolg ausblieb, ist einzig darauf zurückzuführen, dass die Gerichte nicht auf ihre als unglaubhaft eingestuften Aussagen abstellten. Für den Versuch erscheint eine Reduktion von 5 Tagessätzen als angemessen.