Auf Frage der Gerichtspräsidentin, ob sie ihre Aussagen vorgängig mit C.________ abgesprochen habe, antwortete sie: «Ja, eigentlich ist es so, dass ich dazumal falsch reagiert habe, sonst wäre es heute nicht soweit gekommen. Ich habe dazumal falsch reagiert, ich hätte zugeben sollen, dass ich auch vor Ort war» (pag. 47 Z. 21 ff.). Auf Erkundigung, wie C.________ in das Fahrzeug gekommen sei, berichtete sie: «Ich habe ihn [in] einem Geschäft abgeholt. […] Er hat mich angerufen, dass er dort eingekauft habe» (pag. 47 Z. 44 ff.). Die Frage, ob C.________ gefahren sei, als er keinen Ausweis mehr hatte, verneinte sie: «