8.2 Verfügbare Beweismittel Die Vorinstanz hat die verfügbaren Beweismittel vollständig aufgelistet und korrekt zusammengefasst (pag. 226 ff.). Es wird darauf verwiesen. 8.3 Würdigung durch die Kammer An der fraglichen Einvernahme vom 20. Januar 2020 vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland wurde die Beschuldigte als Auskunftsperson zum Vorfall vom 23. Januar 2019 befragt. Eingangs wurde sie von der Gerichtspräsidentin auf ihr Aussageverweigerungsrecht und u.a. auf die möglichen Straffolgen einer Begünstigung hingewiesen (pag. 47 Z. 7). Auf Frage der Gerichtspräsidentin, ob sie ihre Aussagen vorgängig mit C.__