Die Gerichtspräsidentin habe sie etwa gefragt, wo sie mit dem Auto am besagten Abend gewesen sei, wo sie C.________ mit dem Auto abgeholt habe, ob sie zum Tatzeitpunkt am E.________(Weg) gewesen sei, wohin sie nach dem Aussteigen gegangen sei und wie sie auf die Polizei reagiert habe. Weiter seien ihr Fragen zu ihren allgemeinen Fahrdiensten für C.________ gestellt worden. Die relevante Frage, ob sie oder C.________ das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt habe, sei ihr hingegen nicht gestellt worden.