3 der besseres Wissens zu Protokoll, nicht C.________, sondern sie selbst, habe an diesem Tag das Fahrzeug gelenkt. Sie versuchte so, C.________ der Strafverfolgung zu entziehen, zumal dieser zum Tatzeitpunkt wegen eines Führerausweisentzuges nicht berechtigt war, einen Personenwagen zu lenken. Der Versuch misslang, denn der tatsächliche Lenker, C.________, wurde in der Folge trotzdem rechtskräftig wegen Fahrens ohne Berechtigung verurteilt und bestraft.