4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft wiederholte in der schriftlichen Berufungsbegründung vom 5. September 2023 die mit Berufungserklärung vom 22. Mai 2023 gestellten Anträge (pag. 245; Hervorhebungen im Original): 1. Die Beschuldigte sei schuldig zu erklären der versuchten Begünstigung, begangen am 20. Januar 2020 in D.________ (Ort). 2. Die Beschuldigte sei zu verurteilen: