1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 3. März 2023 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) A.________ (nachfolgend Beschuldigte) von der Anschuldigung der versuchten Begünstigung frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 3'521.25 und Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 1'900.00 an den Kanton Bern (pag. 200 f.).