11. Die Kopien der edierten Akten aus dem von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg geführten Verfahren D 23 193 werden zu den Akten erkannt. 12. Die von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. c DNA-Profil-Gesetz).