4. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung bleibt die Kontosperre auf dem Konto IBAN ________ bei der E.________ AG (Bank), lautend auf A.________, aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.