6. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 26’758.35 an den Straf- und Zivilkläger 1, C.________, für dessen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 7. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 15'535.75 an den Straf- und Zivilkläger 1, C.________, für dessen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. 8. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 26’925.00 an die Straf- und Zivilklägerin 2, E.________ AG (Bank), für deren Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren.