1. Zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 2 Monaten. Die Untersuchungshaft von 9 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend gesamthaft CHF 5'100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zur Bezahlung einer Ersatzforderung von CHF 681'983.00 und EUR 1'334'831.21 an den Kanton Bern. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 31'878.00. 78 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10'000.00.