IX. Erkennungsdienstliche Behandlung Die vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 lit. c DNA-Profil-Gesetz). 77 X. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: