für dessen notwendige Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren verurteilt. Dies ist zu bestätigen. Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt D.________ mit Honorarnote vom 14. November 2023 (pag. 19 704) einen Aufwand von 95.3 Stunden à CHF 380.00 resp. CHF 280.00 / 200.00 (ergebend ein amtliches Honorar von CHF 21'050.11 [inkl. Auslagen von CHF 573.00 und MWST] und ein volles Honorar von CHF 33'266.40 [inkl. Auslagen von CHF 899.65 und MWST]) geltend. Dieser Aufwand liegt beträchtlich über dem vorliegend gebotenen, was sich nicht zuletzt am Vergleich mit dem (vorliegend als geboten erachteten)