_ ist dem Beschuldigten bei diesem Ausgang des Verfahrens keine Entschädigung auszurichten. 33.3 Amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________ Rechtsanwalt B.________ wurde mit Verfügung vom 10. November 2023 rückwirkend per 7. November 2023 als notwendiger amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt. Zu den Verfahrenskosten gehören grundsätzlich auch die Kosten der amtlichen Verteidigung (Art. 422 Abs. 2 Bst. a StPO). Diese werden von der Kammer jedoch praxisgemäss separat ausgeschieden. Gemäss Art.