Das geringfügige Unterliegen der Anschlussberufung in Bezug auf die Verurteilung von G.________ zur solidarischen Haftung (Nichteintreten) ist vernachlässigbar; hierfür werden keine Kosten ausgeschieden. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen CHF 31'878.00 (Kosten der Voruntersuchung von CHF 21'600.00, Kosten der Hauptverhandlung von CHF 8'000.00 [Gebühr] und CHF 778.00 [Auslagen] sowie Kosten für das Führen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft von CHF 1’500.00). Diese sind zu bestätigen.