70 StGB somit nicht infrage kommt. Deshalb ist – gleich wie beim EUR-Konto – auch in Bezug auf dieses Konto die Kontosperre im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung aufrecht zu erhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils.