Anschliessend wurden bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung nur noch die Kontoführungsgebühren von monatlich CHF 7.00 belastet, so dass sich der Kontostand am 5. November 2021 auf CHF 6'887.11 belief (pag. 18 117/2). Zwischenzeitlich überwies die Freizügigkeitsstiftung der P.________ AG (Bank) auf Auszahlungsantrag des Beschuldigten die Freizügigkeitsleistungen in der Höhe von CHF 61'325.00 auf das gesperrte Konto (vgl. pag. 19 520 ff.), dessen Stand infolgedessen per 23. Oktober 2023 CHF 67'988.90 betrug (pag. 19 611).