Dem ist beizupflichten. 27.3 EUR-Konto bei der E.________ AG (Bank) (IBAN ________) Der Kontostand beträgt per 16. Oktober 2023 EUR 10‘429.49 (pag. 19 585). Es handelt sich um Geld, welches anlässlich der Hausdurchsuchung in J.________(Ort) in bar sichergestellt wurde (damals noch EUR 18‘850.00, welche sich aufgrund der regelmässig belasteten Guthabengebühr stetig verringerten, pag. 07 002 004). Der Beschuldigte gab gegenüber der Staatsanwaltschaft am 19. September 2017 an, es handle sich um Gelder von Kunden, die jeweils ein paar Tage nach AF.________(Stadt) gegangen seien und ihn gebeten hätten, diese in CHF umzutauschen.