Das Ehepaar A.________ lebt, jedenfalls soweit dem Gericht bekannt, nach wie vor in ungetrennter Ehe zusammen. G.________ war ausdrücklich einverstanden damit, dass ihr Mann sein BVG- Guthaben nicht in Form einer Rente, sondern als Kapitalleistung bezog und zwar im Wissen, dass gegen ihn ein Strafverfahren hängig war, denn sie unterzeichnete die Einverständniserklärung (und liess diese gar notariell beurkunden) für den Kapitalbezug nach der Hausdurchsuchung und nach der Untersuchungshaft ihres Mannes.