Die Grundbuchsperre des Grundstücks J.________(Ort) Gbbl.-Nr. ________ wird somit im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung aufrechterhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils. 27.2 Konto bei der E.________ AG (Bank) (IBAN ________) Per 16. Oktober 2023 weist das titelerwähnte Konto einen Guthabensstand von CHF 1‘765‘414.94 auf (pag. 19 584).