67 schwung und der amtliche Wert liege bei etwas über CHF 1.2 Mio. (pag. 19 664 Z. 5 ff.). Bei der Verwertung der Liegenschaft ist damit ein hoher Verwertungserlös zu erwarten. Die Einbringlichkeit ist damit gegeben. Schliesslich ist auch nicht davon auszugehen, dass durch die Bezahlung der Ersatzforderung der Beschuldigte in der Wiedereingliederung ernstlich behindert wäre.