66 26. Ersatzforderung 26.1 Rechtliche Grundlagen Die Vorinstanz legte die rechtlichen Grundlagen der Ersatzforderung wie folgt korrekt dar (S. 79 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 19 461): Sind weder die Originalwerte noch ein echtes oder unechtes Surrogat vorhanden, so erkennt der Richter auf eine Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe; gegenüber einem Dritten jedoch nur, soweit dies nicht nach Art. 70 Abs. 2 StGB ausgeschlossen ist (Art. 71 Abs. 1 StGB).