_, ist demnach zu verwerten und der Erlös aus der Verwertung (d.h. der die Hypothekarschulden bei der E.________ AG (Bank) übersteigende Verwertungserlös) ist im Umfang von CHF 258‘017.00 einzuziehen. Für den die Einziehung übersteigenden Verwertungserlös bleibt zu prüfen, ob die Beschlagnahme im Hinblick auf die Durchsetzung der (noch festzusetzenden) Ersatzforderung aufrechtzuerhalten ist (siehe dazu E. 27.1 hiernach). 25.4 Kontostände In Bezug auf die Gelder, die auf dem Konto bei der E.________ AG (Bank) (Pensionskassenguthaben von CHF 1‘765‘414.94 per 16. Oktober 2023 [pag.