70 Abs. 2 StGB erfüllt: G.________ hat keine gleichwertige Gegenleistung erbracht, zumal 65 die Hausarbeit alleine ohne weitergehende Kinderbetreuungspflichten nicht als solche zu bewerten ist. Sodann stellt die Einziehung ihr gegenüber zwar eine gewisse Härte dar, zumal sie im Falle der Zwangsverwertung gezwungen sein wird, ihren Wohnsitz zu wechseln. Es darf ihr aber aufgrund der Gesamtumstände durchaus auch zugemutet werden, in einer Bleibe zu wohnen, die den wahren Einkommensverhältnissen der Ehegatten entspricht. Insofern steht auch Art.