07 100 011 und 026). Die Investitionen von rund CHF 610'000.00, welche zwischen 2001 und 2010 in das Haus eingebracht wurden, stammten sodann mutmasslich aus der Erhöhung der Hypothek, welche in diesem Zeitraum von CHF 182'000.00 auf CHF 800'000.00 angehoben wurde. Die zuvor erwähnten Missverhältnisse zwischen Einkommen und Investitionsvolumen beschränken sich somit just auf den Deliktszeitraum. Weiter lässt sich aus den Auszügen der Bank- und Kreditkartenkonti des Beschuldigten nicht erkennen, dass die Handwerks- bzw. Dienstleistungsbetriebe, die mit dem Hausumbau beauftragt wurden, mit Kontogeldern bezahlt wurden.