Allein diese auffälligen Missverhältnisse zwischen Einkommen und Investitionsvolumen bei gleichzeitigem Fehlen von ersichtlichen, nennenswerten legalen Ersparnissen zeigen bereits, dass der (eheliche) Grundstückunterhalt aus deliktischem Vermögen stammen musste. Hinzu kommt, dass nach der letzten deliktischen Bargeldaneignung Anfang 2016 nichts mehr in die Liegenschaft investiert wurde. Vor Beginn der Aneignungen (im Jahr 2012) hatte der deklarierte Unterhalt bei lediglich rund CHF 16'000 gelegen, im Jahr 2011 gar bei nur ca. CHF 11'000.00 (pag. 07 100 011 und 026).