Im Deliktszeitraum 2013-2016 ergibt dies insgesamt CHF 258'017.00, dies bei einem im gleichen Zeitraum veranlagten steuerbaren Einkommen von gesamthaft CHF 432'070.00. Im Jahr 2013 wurde gar mehr als das gesamte steuerbare Einkommen (von CHF 70'154.00) in die Liegenschaft investiert. In den Jahren 2014 und 2015 machte der Liegenschaftsunterhalt ca. drei Viertel des steuerbaren Einkommens aus. Allein diese auffälligen Missverhältnisse zwischen Einkommen und Investitionsvolumen bei gleichzeitigem Fehlen von ersichtlichen, nennenswerten legalen Ersparnissen zeigen bereits, dass der (eheliche) Grundstückunterhalt aus deliktischem Vermögen stammen musste.