Ausgangslage und Ergebnis der Vorinstanz Die Kammer hat über folgende beschlagnahmte Vermögenswerte zu entscheiden: a) das beschlagnahmte Grundstück in J.________(Ort) mit einem Wert von mindestens CHF 1.2 Mio. (hypothekarisch mit rund CHF 800'000.00 belastet); b) CHF 1‘765‘414.94 auf einem auf den Beschuldigten lautenden Konto bei der E.________ AG (Bank), stammend aus seinem Pensionskassenguthaben; c) EUR 10‘429.49 auf einem auf den Beschuldigten lautenden EUR-Konto bei der E.________ AG (Bank); d)