Entsprechend sind aus Praktikabilitätsgründen die drei Beträge mit den vorinstanzlich bereits gesprochenen Positionen zu verrechnen. Es resultieren folgende zu ersetzende Schadensbeträge (Verrechnung in Klammern): - EUR 48'146.36 zuzüglich Zins seit dem 30.01.2015 - EUR 96'468.00 zuzüglich Zins seit dem 11.08.2015 (EUR 111'524.16 – EUR 41'455.55 + EUR 26'399.39) - EUR 5'000.00 zuzüglich Zins seit dem 05.02.2016 (EUR 50'000.00 – EUR 45'000.00)