Es resultiert damit auf Seiten des Straf- und Zivilklägers der hiervor errechnete Schaden von EUR 149'614.36 (EUR 191'069.91 – EUR 41'455.55). Für die vierte Abhebung forderte der Straf- und Zivilkläger statt des ihm zustehenden, von der Bank nicht gedeckten Restschadens von EUR 26'399.39 einen Betrag von EUR 132'265.77 (vgl. lit. a seiner Anträge in E. 24.4.2 hiervor). Dieser Betrag, den die Vorinstanz auf den Zivilweg verwiesen hat, ist mithin auf EUR 26'399.39 zu reduzieren. Die höhere Zivilklage des Straf- und Zivilklägers liess insbesondere die ihm bereits zurückbezahlten Beträge sowie die konkrete Währung der Ausgleichszahlungen unberücksichtigt.