Bezüglich dieser vierten Barabhebung verblieb damit C.________ die Differenz von EUR 26'399.39 (EUR 377'833.75 [abgehobene Summe] – EUR 351'434.36 [ausgeglichene Summe]) als Schaden. Während damit die E.________ AG (Bank) die ersten drei Barabhebungen vollumfänglich und die vierte Abhebung teilweise ausgeglichen hat, blieb C.________ auf dem erwähnten Teil der vierten Abhebung sowie auf den letzten drei Abhebungen «sitzen»: 4.) EUR 26'399.39 per 18.09.2014 5.) EUR 48'146.36 per 30.01.2015