Der Gesamtschaden der Straf- und Zivilklägerin beläuft sich damit auf CHF 985'000.00 und EUR 1'143'761.30. 24.4.5 Konkreter Schaden C.________ (Straf- und Zivilkläger) Aus der vorangehenden Aufstellung ist ersichtlich, dass die ersten drei Saldoberichtigungen den zeitlich ersten drei Barabhebungen entsprechen. Diese hat die E.________ AG (Bank) in vollem Umfang ausgeglichen (vgl. pag. 19 050). Die vierte Barabhebung (diese belief sich auf EUR 377'833.75) wurde durch die E.________ AG (Bank) hingegen nur teilweise ausgeglichen. Bezüglich dieser vierten Barabhebung verblieb damit C._____