__ AG (Bank) (Straf- und Zivilklägerin) Die E.________ AG (Bank) verpflichtete sich in der Vereinbarung vor dem Handelsgericht zur valutagerechten Ausgleichung der Kontostände der bei ihr geführten Konti in der Höhe von CHF 2.25 Mio. (bzw. sofern die Konti in EUR geführt worden waren durch den entsprechenden Gegenwert in EUR). Belege für die Ausgleichszahlungen in der entsprechenden Währung finden sich auf pag. 19 166 und 19 169. Rechtsanwalt F.________ führte damit übereinstimmend vor erster Instanz aus (pag. 19 036), die E.____