Der Beschuldigte müsste damit einen höheren Schaden ersetzen, als er verursacht hat. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die am 5. April 2017 durch den Beschuldigten auf die Konti von Q.________ einbezahlten CHF und EUR 45'000.00 von der Vorinstanz nicht in Abzug gebracht wurden. Der Beschuldigte wurde damit zur Bezahlung zweier Beträge verurteilt, die er bereits zurückbezahlt hatte. Dies gilt es zu korrigieren. 24.4.4 Konkreter Schaden E.________ AG (Bank) (Straf- und Zivilklägerin) Die E.______