59 chen Urteilsbegründung, pag. 19 458). Sie sprach ihm entsprechend lediglich die Summen gemäss lit. b – d seiner Zivilklage zu. Betragsmässig hat sie den Beschuldigten letztlich zur Bezahlung von Zivilforderungen in der Höhe von CHF 985'000.00 und EUR 1'353'431.82 verurteilt. Auch dieser Betrag übersteigt den Gesamtschaden, nämlich um CHF 45'000.00 und EUR 18'600.61. Der Beschuldigte müsste damit einen höheren Schaden ersetzen, als er verursacht hat.