Gesamthaft wurde damit beantragt, den Beschuldigten zu Schadenersatzzahlungen in der Höhe von CHF 985'000.00 und EUR 1'485'697.59 zu verurteilen. Diese Beträge übersteigen den Gesamtschaden. 24.4.3 Vorgehen der Vorinstanz Die Vorinstanz hat die von der E.________ AG (Bank) in ihrer ursprünglichen Zivilklage beantragten und soeben dargelegten Schadenersatzforderungen antragsgemäss zugesprochen. Die von C.________ in lit. a geforderte Summe (Betrag EUR 132'265.77) verwies die Vorinstanz hingegen auf den Zivilweg, da sich ihr nicht erschloss, wie es zu diesem Betrag gekommen sei (S. 76 der erstinstanzli-