57 korrekten Ausführungen von Rechtsanwalt F.________ in seinem erstinstanzlichen Plädoyer unterstrichen (pag. 19 040): Vielmehr hatte der Beschuldigte jeweils in den aktenkundigen GWG-Notizen zu jedem Barbezug über CHF 100’000 vermerkt, Zweck der Transaktion sei eine «sukzessive Reduktion» des Kundenvermögens in der Schweiz «im Hinblick auf ein mögliches Steuerabkommen mit S.________(Land)» (siehe beispielsweise, als pars prototo, act. 07 375 010).