_), durch Gutschriften von insgesamt CHF 2.25 Mio. bzw. sofern die Konti in EUR geführt worden waren durch den entsprechenden Gegenwert in EUR, valutagerecht auszugleichen. Ferner wurde vereinbart, dass vom Gesamtbetrag, den beide Parteien vom Beschuldigten direkt oder im Vollstreckungsverfahren gegen ihn ausbezahlt erhalten, C.________ Anspruch auf 20% und die E.________ AG (Bank) auf 80% hat. Gestützt auf letztere Klausel (Verteilung der ausbezahlten Beträge im Verhältnis 20/80) forderte die E._____