__ AG (Bank) und C.________ schlossen im parallel zum Strafverfahren geführten Zivilverfahren, an dem der Beschuldigte nicht teilnahm, am 16. Februar 2021 vor dem Handelsgericht einen Vergleich ab (pag. 15 015 026). Darin verpflichtete sich die E.________ AG (Bank) u.a., die Stände der bei ihr geführten Konti, lautend auf C.________ (ehemals Q.________), durch Gutschriften von insgesamt CHF 2.25 Mio. bzw. sofern die Konti in EUR geführt worden waren durch den entsprechenden Gegenwert in EUR, valutagerecht auszugleichen.